Neue Elterninformationen ab dem 22. Februar 2021

Neue Elterninformationen ab dem 22. Februar 2021

18. Februar 2021

Elterninformationen zur Erweiterung der Notbetreuung ab dem 22.02.2021


Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

der Senat von Berlin hat am 11.02.2021 beschlossen, keine Änderungen an den seit dem 25.01.2021 geltenden Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorzunehmen.

Die Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben somit geschlossen und bieten weiterhin einen Notbetrieb an.

Mit Blick auf die starke Belastung der Berliner Familien sollen die Regelungen zum Zugang zur Notbetreuung allerdings ab dem 22.02.2021 erweitert werden.

Die bisherige Obergrenze für die maximale Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird ab dem 22.02.2021 von bisher 50 auf dann 60 Prozent der vertraglich in einer Einrichtung gebundenen Plätze angehoben werden.

Die aktuell geltenden Voraussetzungen für den Zugang zur Notbetreuung bleiben hierbei grundsätzlich bestehen. Sofern ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf vorliegt und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gegeben ist, können ab dem 22.02.2021 zusätzlich auch jene Kinder aufgenommen werden, bei denen der Übergang zur Schule ansteht, die von der Schulbesuchspflicht zurückgestellt wurden oder bei denen ein Sprachförderbedarf besteht. Der Übergang in die Schule sowie ein bestehender Sprachförderbedarf werden somit als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.

Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Notbetreuung stimmen Sie sich bitte weiterhin eng mit ihrer Einrichtung ab.

Zur Klärung von Fragen der Anspruchsberechtigung auf eine Notbetreuung steht Ihnen weiterhin die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 - 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 15 Uhr.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

 

Bildquelle Beitragsbild: © kenary820/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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