Corona Update

Corona Update

3. Februar 2022

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

Das zuständige Bezirksamt, dieSenatsverwaltung von Berlin und die Vertretungen der Amtsärztinnen und Amtsärzte haben sich beraten und folgende Abstimmungen bekanntgegeben. Die Berliner Gesundheitsämter haben sich im Zuge der Einführungder Testpflicht für Kitakinder in der vergangenen Woche darauf verständigt, ab dem 07.02.2022 in den Berliner Kindertageseinrichtungen den sogenannten Test-to-Stay-Ansatz als Regelverfahren einzuführen. „Test-to-Stay“ verändert die bisherigen Regelungen für Kontaktpersonen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 InfSchMVO und ermöglicht es, dass die Kinder weiterhin am sozialen Geschehen in der Kita teilhaben können.

Das stark steigende Inzidenz geschehen bildet sich nunmehr flächendeckend in allen Berliner Kindertagesstätten ab. Aktuell sind bereits über 650 Kitas ganz oder teilweise geschlossen. Zudem zeigen viele Einrichtungen der Kitaaufsicht Personalengpässe an, die in der Folge Angebotseinschränkungen erforderlich machen. Zur frühzeitigen Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionenwurde in einem ersten Schritt eine Testpflicht in den Kindertagesstätten festgelegt.

Danach können Kinder sowie Beschäftigte als Kontaktpersonen zu einem Kind mit positivem PCR-oder Antigen-Schnelltest die Kita weiter besuchen bzw. in der Kita tätig sein, sofern sie symptomfrei sind und an den 5 folgenden Kalendertagen negativ getestet werden. Diese Regelung findet auch auf geimpfte oder genesene Kinder bzw. Beschäftigte Anwendung. Die Testung der Kinder soll, wie bisher, zuhause von den Eltern durchgeführt werden. Dennoch können sich Eltern in dieser Situation entscheiden, ihr Kind, welches engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, nicht in die Einrichtung zu bringen. Die Quarantäne wird für diese Fälle wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen und bescheinigt.Vor Rückkehr des Kindes in die Kita ist ein negativer Antigen-Schnelltest bzw. Lollitest erforderlich, der durch die Eltern bestätigt werden muss.

Sofern Kinder positiv getestet werden, gelten die bisherigen Regelung gemäß § 7 der 4. InfSchMVO fort. Das Kind muss sich in Quarantäne begeben und es muss gemäß InfSchMVO eine Nachtestung erfolgen. Für Nachfragen im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Unabhängig vom Test-to-Stay-Verfahren können die Amtsärztinnen und Amtsärzte im Einzelfall (z.B. bei Ketteninfektionen innerhalb derKohorte; besonderen Risikokonstellationen innerhalb der Betreuungsgruppe) eine Quarantäne gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Satz 4 festlegen. Konkret heißt das: Eltern erhalten in der Regel 3 Tests pro Woche, sofern es zu einem Infektionsfall kommt, erhalten sie weitere Tests, um die Testung an fünf aufeinander folgenden Tagen zu ermöglichen.

Insofern bitten wir Sie erneut um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und danken Ihnen und Ihren Kitateams zugleich für Ihr großes Engagement in dieser schwierigen Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Amber Smith

Bereichsleitung ESO Kita Berlin Brandenburg

 

Bildquelle Beitragsbild: © Elena_Dig/shutterstock.com

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